Brownells Österreich - Einer der größten Lieferanten für Waffenteile, Büchsenmacherzubehör & Schießsportzubehör Österreich

Info Waffenkauf

 

Schusswaffen der Kategorie B und wesentliche Teile davon:

Zum Kauf von Schusswaffen der Kategorie B und wesentliche Teile davon ist eine gültige Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass Voraussetzung. Diese Artikel müssen vom Kunden persönlich - unter Vorweisung des waffenrechtlichen Dokumentes - abgeholt werden.

 

Schusswaffen der Kategorie C und D und wesentliche Teile davon:

Zum Kauf von Schusswaffen der Kategorie C und D ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung. Sollte kein waffenrechtliches Dokument vorhanden sein, so ist eine „Abkühlphase“ von 3 Tagen einzuhalten. Weiters wird von uns bei der Behörde angefragt, ob ein Verkauf waffenrechtlich zulässig ist. Auch diese Artikel müssen vom Kunden persönlich - unter Vorweisung geeigneter Dokumente (Identitätsnachweis oder falls vorhanden waffenrechtliches Dokument) - abgeholt werden.  

 

Schalldämpfer:

Zum Kauf von Schalldämpfer ist eine gültige Jagdkarte oder eine behördliche Ausnahmegenehmigung Voraussetzung. Auch diese Artikel müssen vom Kunden persönlich - unter Vorweisung der Jagdkarte oder der Ausnahmegenehmigung - abgeholt werden.  

 

Andere Waffen:

Zum Kauf von Waffen, die nicht Schusswaffen sind, ist, sofern für diese nicht zusätzliche Vorschriften gelten, ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung. (z.B.: Pfefferspray, Kampfmesser). Auch diese Artikel müssen vom Kunden persönlich - unter Vorweisung geeigneter Dokumente (Identitätsnachweis oder falls vorhanden waffenrechtliches Dokument) - abgeholt werden.

 

Gerne senden wir alle diese Artikel an einen Waffenhändler Ihrer Wahl – hier müssen Sie aber zuerst das Einvernehmen mit dem Waffenhändler herstellen, der dann die Ausfolgung übernimmt. Auch können Waffenhändler direkt bei uns einkaufen und so Ihren Wunschartikel für Sie bestellen.

 

 

 

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